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16.11.2007 Kategorie: Pressestelle

Verwaltungsreform gescheitert

Landessynode lehnt die Einrichtung einer zentralen Verwaltungsstelle ab

Goslar. Die Verwaltungsreform in der Landeskirche Braunschweig ist gescheitert. Sie sollte Kosten von rund 440.00 Euro einsparen und Abläufe optimieren. Die Landessynode hat am 16. November in Goslar eine dafür notwendige Verfassungsänderung abgelehnt. Lediglich 32 Synodale stimmten dafür, 19 dagegen. Für eine Verfassungsänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit von 38 Stimmen notwendig gewesen. Damit endet ein mehrjähriger Diskussionsprozess ohne greifbares Ergebnis. Nach der Ablehnung durch die Synode zog die Kirchenregierung den Gesetzentwurf für die Verwaltungsreform zurück.
Insbesondere Propst Thomas Hofer (Braunschweig) und Pfarrer Harald Welge (Braunschweig) sprachen sich mit Nachdruck gegen die Einrichtung einer zentralen Verwaltungsstelle in der Landeskirche aus. Diese führe zu einem Bürokratiezuwachs und zur Überorganisation. Außerdem sei der Spareffekt fraglich. Eine effektive und sparsame Verwaltung sei auch ohne eine zentrale Verwaltungsstelle erreichbar, sagte Hofer. Es sei ausreichend, wenn die drei bereits bestehenden Servicestellen in Braunschweig, Salzgitter und Goslar einheitliche Standards verabreden. Erneut wurde außerdem Kritik an einem so genannten Zwangsanschluss von Kirchengemeinden an die geplante Verwaltungsstelle geübt. Stattdessen sei die Freiwilligkeit der Gemeinden zu wahren, hieß es.
Mit einem eindringlichen Appell bat demgegenüber Norbert Bengsch (Goslar) als Mitglied der Kirchenregierung die Synodalen, die Verwaltungsreform zu beschließen. Hofers „Königsweg" werde nicht funktionieren, sagte er. Ein freiwilliger Anschluss von Kirchengemeinden an eine Verwaltungsstelle verhindere Verbindlichkeit. Die bereits bestehenden Servicestellen könnten nicht zu einer verbindlichen Kooperation verpflichtet werden, da sie eigenständige Rechtsträger seien. Konrad Baumann (Salzgitter) wies zudem darauf hin, dass die Rechnungsprüfung in den Gemeinden 43 Rechtsverstöße ermittelt habe. Die Behauptung, die Rechnungsführung vor Ort laufe gut, sei deshalb nicht zutreffend.
Auch Landesbischof Dr. Friedrich Weber warb für die Reform. Er unterstrich die zahlreichen Änderungen in der Gesetzesvorlage, die aufgrund der Einsprüche aus den Gemeinden und Propsteien sowie der Landessynode vorgenommen worden waren. Weber äußerte die Befürchtung, dass die lokalen Rechnungsführer mit abzusehenden Veränderungen bei der Haushaltsführung überfordert seien. Hier sei eine erweiterte Kameralistik oder gar die Doppelte Buchführung zu erwarten.

Gegen eine zentrale Verwaltungsstelle: Propst Hofer.

Für eine zentrale Verwaltungsstelle: Norbert Bengsch. Fotos: S. Hübner