Braunschweig. Durch die neue Abgeltungssteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, werden Kirchenmitglieder nicht mit höheren Kirchensteuern belastet. Darauf hat der Finanzdezernent der Landeskirche Braunschweig, Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer, am 20. November bei einer Pressekonferenz in Braunschweig hingewiesen. Vielfach ergebe sich sogar eine geringere Belastung. Der Begriff „Abgeltungssteuer" sei verwirrend, weil es sich dabei nicht um eine neue Steuer handele, sondern lediglich um ein neues Verfahren zur Besteuerung von Kapitalerträgen, wie zum Beispiel Zinsen oder Dividenden.
Auch bisher mussten Kapitalerträge versteuert werden, allerdings im Zuge der Einkommensteuererklärung, erklärte Fischer. Künftig würden die Steuern direkt an der Stelle einbehalten, welche die Zinsen ausbezahlt. Das sei in der Regel die Bank. Da die Banken allerdings erst ab 2011 über eine Datenbank verfügen, die unter Wahrung des Datenschutzes Auskunft über die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden gibt, müssten die Steuerpflichtigen bis dahin entsprechende Vordrucke ausfüllen, so der Finanzdezernent. Diese würden von den Banken bereit gehalten.
Fischer bat alle Kirchenmitglieder, die von dieser Regelung betroffen sind, ihre Banken auf die entsprechenden Vordrucke für die Kirchensteuer anzusprechen. Die staatliche Gesetzgebung sehe vor, dass Kapitalerträge ab dem Jahr 2009 pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. In der Vergangenheit seien je nach persönlichem Steuersatz bis zu 45 Prozent der Kapitalerträge besteuert worden, so Fischer.
Gleichzeitig bedankte sich der Finanzdezernent bei allen Mitgliedern der Kirche, die mit ihren Abgaben und Spenden, aber auch mit ihrem persönlichen oder ehrenamtlichen Engagement einen Beitrag dazu leisten, dass die Kirche ihre Aufgaben in Verkündigung und Seelsorge, Diakonie und Bildung nachhaltig und verlässlich erfüllen kann.