Goslar. Mit einer knappen Mehrheit hat die braunschweigische Landessynode am 22. November beschlossen, die Struktur im Landeskirchenamt erneut zu prüfen. Nach einer kontroversen Diskussion votierten 20 von 40 anwesenden Synodalen für einen entsprechenden Antrag von Frank Nichterlein (Braunschweig). Unterstützt wurde er von Martin Fiedler (Bad Harzburg), Joachim Hempel (Braunschweig), Thomas Hofer (Braunschweig), Dr. Wolfgang Hemminger (Braunschweig) und Gerhard Eckels (Braunschweig). 18 Synodale stimmten dagegen, zwei enthielten sich. Bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode hatte sich die Landessynode intensiv mit der Frage einer Verkleinerung des Kollegiums befasst, einen entsprechenden Beschluss aber nicht gefasst.
Bis zur nächsten Tagung der Synode im Mai 2009 soll der Rechtsausschuss nun vier „Problemfelder" prüfen: die Anzahl der Mitglieder im Kollegium, für den Fall der Reduzierung die Entscheidungsfindung und die Zugehörigkeit zur Kirchenregierung, die Dauer der Befristung der Amtszeit der Kollegiumsmitglieder sowie die Verwendung der Begriffe „Landeskirchenamt", „Kollegium" und „Kirchenregierung". Bis dahin wird das Verfahren zur Besetzung der Stelle von Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer ausgesetzt. Der Finanzreferent geht im April 2010 in den Ruhestand.
Heftiger Widerstand gegen den Beschluss kam unter anderem von Propst Joachim Kuklik (Salzgitter), Pfarrer Udo Ahrens (Goslar) und Pfarrerin Uta Hirschler (Bockenem). Kuklik warnte davor, Personalentscheidungen durch strategische Verfahren zu ersetzen. Die eineinhalbjährige Vakanz nach dem Ausscheiden der damaligen Leiterin der Rechtsabteilung, Dr. Karla Sichelschmidt, habe dazu geführt, dass das Landeskirchenamt nicht in ausreichender Weise arbeitsfähig gewesen sei. Eine solche Situation dürfe sich nicht wiederholen.
Kuklik zeigte sich außerdem verwundert über die Unterstützung des Antrags durch Synodenpräsident Eckels. Dieser habe sich vor der vergangenen Landessynode klar gegen eine Strukturveränderung im Landeskirchenamt ausgesprochen. Auch ein Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorhandene Struktur sinnvoll und sachgemäß sei.
Pfarrerin Hirschler erinnerte an die Probleme bei der Wiederbesetzung der Stelle des Leiters der Rechtsabteilung. Die damalige Vakanz habe zu einem Verfassungsbruch geführt, da die Verfassung vier Oberlandeskirchenräte vorsehe. Sie warnte, dass eine solche Situation wieder eintreten könne, wenn der Antrag angenommen werde. Pfarrer Ahrens bezeichnete eine Aussetzung der Wiederbesetzung der Stelle des Finanzreferenten als „Katastrophe". Eine solche Aussetzung könne sich die Landeskirche nicht leisten.
Oberlandeskirchenrätin Brigitte Müller stellte für das Kollegium fest (bei einer Enthaltung, wie sie sagte), dass die Idee, das Leitungsorgan zu verkleinern, historische Gründe gehabt habe, die heute so nicht mehr gegeben seien. In diesem Sinne hatte sich bereits Landesbischof Weber bei der Synodentagung am 29. September 2007 in Wolfenbüttel geäußert.
Dem gegenüber vertraten Synodenpräsident Eckels und Domprediger Hempel die Auffassung, dass die Landeskirche für sechs Jahre keine qualifizierten Bewerber für die Nachfolge des Leiters der Finanzabteilung finden werde. 2006 hatte die Landessynode die Amtszeit für Oberlandeskirchenräte von zwölf auf sechs Jahre verkürzt. Hempel bezeichnete diese Reduzierung als „schlechte Entscheidung".
Derzeit sieht die Verfassung der Landeskirche vor, dass das Landeskirchenamt aus dem Landesbischof als Vorsitzenden sowie je zwei weiteren ordinierten und nichtordinierten Mitgliedern besteht. Für eine Änderung der Verfassung muss die Landessynode Beschlüsse mit zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder fassen.