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13.11.2009 Kategorie: Pressestelle

Neuordnung der Propsteien vertagt

Landessynode bittet Kirchenregierung, Gesetz bis November 2010 vorzulegen

Goslar. Die braunschweigische Landessynode hat eine Neuordnung der Propsteien in der Landeskirche vertagt. Ein bereits vorbereiteter Gesetzentwurf wurde von der Kirchenregierung nicht vorgelegt. Wie Landesbischof Weber am Freitag, 14. November, in Goslar erklärte, soll dieser Entwurf angesichts zahlreicher Einwände aus den Propsteisynoden noch einmal überprüft werden. Die Landessynode hat die Kirchenregierung gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf nunmehr bis November 2010 vorzulegen. Darin sollen die Voten aus den Propsteisynoden berücksichtigt werden.

Nach einer intensiven Diskussion zogen Pfarrer Harald Welge und Domprediger Joachim Hempel Anträge zu diesem Thema zurück. Während Welge im Namen des Gemeindeausschusses den Vorschlag unterbreitete, eine Zusammenlegung den einzelnen Propsteien selbst und ohne ein neues Gesetz zu überlassen, forderte Hempel, eine neue gesetzliche Regelung bis Mai 2010 vorzubereiten.

Eine Arbeitsgruppe mit Teilnehmern aus allen Propsteien hatte Vorschläge für eine Reduzierung von derzeit 13 Propsteien auf acht bis zum Jahr 2020 gemacht. Auf dieser Basis war ein Gesetzentwurf entstanden. Propst Thomas Hofer vertrat indessen die Auffassung, dass sich die Arbeitsgruppe um eine Wegbeschreibung, wie die Reduzierung zu erreichen sei, herumgedrückt habe. Außerdem seien die Ergebnisse der Arbeitsgruppe nicht ausreichend in die Propsteien hinein rückgekoppelt gewesen.

Kritik hatte es insbesondere an dem Zeitplan gegeben. So sollten nach dem Gesetz zum Beispiel die Propsteien Salzgitter-Bad und Lebenstedt bereits 2011 zu einer gemeinsamen Propstei zusammengelegt werden und nicht erst 2017, wie von den Propsteien selber vorgeschlagen. Außerdem wurde kritisiert, dass durch die Zusammenlegung von Propsteien kaum finanzielle Einsparungen zu erreichen seien. Vor diesem Hintergrund dankte Pfarrer Lennart Kruse (Propstei Salzgitter-Bad) der Kirchenregierung, dass sie das „gesetzliche Schwert der Zwangsvereinigung" vermieden habe.

 

Benannte Probleme bei der Neuordnung der Propsteien: Propst Hofer. Foto: S. Hübner