Braunschweig. Landeskirche und Propstei Braunschweig unterstützen die Kritik der Industrie- und Handelskammer (IHK) Braunschweig an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen. Landesbischof Dr. Friedrich Weber und Propst Thomas Hofer begrüßen die Erklärung der IHK-Vollversammlung vom 28. April, in der die Stadt Braunschweig gebeten wird, ihren Antrag auf Anerkennung eines Teils der Innenstadt als Ausflugsort zurückzuziehen. Angesichts der aktuellen Situation sei eine größtmögliche Zurückhaltung bei weiteren Sonntagsöffnungen geboten, so Weber und Hofer.
Landesbischof und Propst appellieren erneut an die Landesregierung und den Landtag, das Niedersächsische Gesetz über die Ladenöffnungszeiten so bald wie möglich zu überprüfen und nicht erst im Jahr 2010. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Gesetz Städten ermögliche, an bis zu 40 Sonntagen im Jahr Geschäfte offen zu halten. Am besten sei es, den Paragraphen, der die ministerielle Anerkennung von Ausflugsorten ermögliche, abzuschaffen.
Weber und Hofer erinnern an eine Erklärung der braunschweigischen Landessynode vom November 2007, in der die besondere Bedeutung des Sonntags unterstrichen wird. Er sei zurecht im Grundgesetz geschützt als Tag der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung. Denn der Mensch lebe nicht nur von der Arbeit und für den Konsum, sondern brauche auch Zeit zum Feiern und zur Besinnung sowie gemeinsame Zeit für Familie und Freunde.