Wolfenbüttel/Hannover (epd). Die in Niedersachsen geplante Reduzierung der Ladenöffnung in den rund 100 Ausflugsorten auf acht verkaufsoffene Sonntage im Jahr reicht nach Auffassung des braunschweigischen Landesbischofs Friedrich Weber nicht aus. Der Sonntag müsse grundsätzlich geschützt bleiben, wie es das Grundgesetz wolle, sagte Weber dem epd. Zudem sei die gemeinsame Freizeit am Sonntag ein hoher kultureller Wert. Die ab April 2010 geplante Neuregelung sei ein Koalitionskompromiss aufgrund starken Drucks von außen. "Die Kirchen haben andere Forderungen", betonte Weber auch in seiner Funktion als Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Der Landesbischof bezweifelte, dass die Sonntagsöffnung mehr Arbeitplätze schafft oder höheren Umsatz ermöglicht. Er fürchte, dass die Aushöhlung des Sonntagsschutzes weitergehen werde, auch wenn die Öffnung von Autowaschanlagen offenbar zunächst vom Tisch sei, sagte Weber.
Die CDU/FDP-Landesregierung plant, das zum Sonntagsverkauf in den Ausflugsorten freigegebene Warensortiment zu beschränken. Danach dürfen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen zwischen Mitte Dezember und Ende Oktober nur noch Waren des alltäglichen Kleinbedarfs, religiöse Gegenstände und ortstypische Produkte verkauft werden. Schmuck und Bekleidung soll aus dem Sortiment herausgenommen werden.
Im Gegenzug will die Koalition die Zahl der komplett verkaufsoffenen Sonntage in den Urlaubsorten von vier auf acht erhöhen. Dann dürfen etwa auch Elektronik-Artikel verkauft werden. Die Neufassung betrifft eine Ausnahmeregelung im niedersächsischen Ladenöffnungsgesetz. Generell sind nach dem Gesetz an allen Orten des Landes bis zu vier verkaufsoffene Sonntage ohne Einschränkung möglich.
Die Neuregelung muss noch den Landtag passieren. Betroffen wäre unter anderem das Einkaufszentrum DOW in Wolfsburg, das derzeit 40 mal im Jahr öffnen darf, da die Wolfsburger Innenstadt als Ausflugsort anerkannt ist. Wolfsburgs Oberbürgermeister Rolf Schnellecke (CDU) sagte, die Stadt hätte sich eine großzügigere Regelung gewünscht. Er kündigte eine rechtliche Prüfung an.