Goslar. Die Landeskirche Braunschweig hat eine inhaltliche Neubestimmung ihrer Kirchenmusik vorgenommen. Nach einem vierjährigen Beteiligungsprozess verabschiedete die Landessynode am 21. November in Goslar ein neues Gesetz zum kirchenmusikalischen Dienst. Damit soll die Qualität in der Fläche trotz einer Kürzung von fünf Kirchenmusikerstellen bis zum Jahr 2020 erhalten bleiben.
Eine wichtige organisatorische Neuerung ist die Übernahme aller Musiker in die landeskirchliche Anstellungsträgerschaft. Eine Neuberechnung geht von 16.500 Gemeindegliedern für eine Stelle aus, allerdings wird jede der 13 Propsteien mindestens eine Kirchenmusikerstelle behalten. In der Folge reduziert sich die Zahl der Stellen für hauptberufliche Kirchenmusiker von derzeit 28 auf 22,75. Von Kürzungen besonders betroffen sind die Propsteien Braunschweig, Bad Harzburg, Helmstedt, Salzgitter-Lebenstedt und Wolfenbüttel.
Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer unterstrich vor der Synode die Bedeutung der Kirchenmusik. Nötig seien Kantoren, die den Gottesdienst lieben und Pfarrer, die den engen Dialog mit den Kirchenmusikern pflegen. Außerdem sei es Aufgabe der hauptberuflichen Kirchenmusiker, die Mitwirkung der Laien zu fördern. Dabei müssten sie die unterschiedlichen musikalischen Kulturen in Kirche und Gesellschaft im Blick behalten. Vor allem popmusikalische Ansätze müssten stärker zum Tragen kommen.
Die Einrichtung einer neuen Stelle für Popularmusik, wie sie Pfarrer Harald Welge (Braunschweig-Timmerlah) vor der Synode forderte, ließ sich in das vorliegende Konzept allerdings nicht mehr integrieren.