Braunschweig/Wolfenbüttel. Die Struktur des Landeskirchenamtes der Landeskirche Braunschweig bleibt in ihrem bisherigen Zuschnitt erhalten. Die Landessynode hat sich bei ihrer Tagung am 21. Februar in Wolfenbüttel mehrheitlich dagegen ausgesprochen, die Zahl der Oberlandeskirchenräte zu verringern. Damit bleibt es bei vier Abteilungsleitern für Personal, Theologie, Recht und Finanzen. Die Klärung war nötig geworden, nachdem die Synode bei ihrer Tagung im November 2008 den Rechtsausschuss gebeten hatte, die Struktur des Landeskirchenamtes erneut zu überprüfen. Bis dahin sollte das Verfahren zur Besetzung der Stelle von Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer ausgesetzt werden. Der Leiter der Finanzabteilung geht im April 2010 in den Ruhestand.
Wie der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der Braunschweiger Rechtsanwalt und Notar Frank Nichterlein, erläuterte, hätten sich bei der Überprüfung keine sachlichen Gründe für eine Veränderung ergeben. Durch eine Verringerung der Zahl der Oberlandeskirchenräte lasse sich weder die Arbeit im Landeskirchenamt effektiver gestalten, noch seien dadurch nennenswerte finanzielle Einsparungen zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist es nunmehr die Aufgabe des Ältesten- und Nominierungsausschusses, Bewerber für die Nachfolge des Finanzreferenten vorzuschlagen.
Heftig umstritten war in der Landessynode indessen die Frage, ob die Amtszeit der Oberlandeskirchenräte von sechs wieder auf zwölf Jahre verlängert werden sollte. So sprachen sich zum Beispiel Pfarrer Harald Welge (Braunschweig), Dr. Wolfgang Hemminger (Braunschweig) und Matthias Wunderling-Weilbier (Schöningen) für die Beibehaltung von sechs Jahren aus. Welge wies darauf hin, dass eine Wiederwahl nach sechs Jahren ja durchaus wahrscheinlich sei und sich die Amtszeit dann um weitere zwölf Jahre verlängere. Lediglich bei einem nicht gedeihlichen Zusammenwirken könne eine Wiederwahl problematisch werden. Dann aber, so Hemminger, sei der Sechsjahresrhythmus ein gutes Korrektiv.
Synodenpräsident Gerhard Eckels (Braunschweig), Friedhelm Flohr (Helmstedt) und Kathrin Klooth (Wolfenbüttel) vertraten dagegen die Auffassung, dass es schwer sei, für sechs Jahre geeignete Juristen für das herausgehobene Amt eines Oberlandeskirchenrates zu finden. Eckels machte außerdem darauf aufmerksam, dass beamtete Juristen einen Anspruch auf die Zahlung von Ruhestandsbezügen hätten, wenn sie nach Ablauf ihrer Amtszeit nicht wiedergewählt werden. Sein Antrag, Oberlandeskirchenräte für die Dauer von zwölf Jahren zu wählen, wurde aber mit 27 Nein-Stimmen, 19 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
Allerdings hat die Landessynode die Kirchenregierung gebeten, bis November 2010 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Begriffe „Landeskirchenamt" und „Kollegium" in der Verfassung der Landeskirche unmissverständlich gefasst werden können.