Goslar. Die Landessynode hat an die Ausländerbehörden im Braunschweiger Land appelliert, ihren Entscheidungsrahmen zum Wohl von Flüchtlingen auszunutzen. In einer Erklärung vom 14. November fordert sie die Verlängerung des Bleiberechts. Sie unterstütze die Bestrebungen der niedersächsischen Landesregierung, sich für eine Verlängerung auch auf Bundesebene einzusetzen, heißt es. Die in der Altfallregelung vorgesehenen Fristen, innerhalb derer die Antragsteller ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern müssen, seien zu kurz bemessen. Die Zeit bis Ende 2009 reiche gerade angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise nicht aus, um sich auch beruflich zu integrieren.
Die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts seien zu hoch, heißt es weiter. Das gelte insbesondere für kinderreiche Familien oder Alleinerziehende. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Menschen solle auch ohne eigenständige Lebensunterhaltssicherung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt werden können. Das gebiete die Humanität.
Außerdem fordert die Landessynode die Ausländerbehörden auf, in der Beurteilung der Ausschlussgründe und der Mitwirkungspflichten den Einzelfall angemessen zu würdigen. Maßgebliches Kriterium für die Entscheidung sollte die Integrationsprognose sein. Kritik übt die Synode nicht zuletzt an der Trennung von Familien. Eltern dürften nicht unter Druck gesetzt werden, Deutschland zu verlassen, um ihren Kindern ein Bleiberecht zu ermöglichen. Maßgeblich müsse das Kindeswohl sein.
In einer eindringlichen Rede sagte Uta Liebau (Goslar), diese Forderungen seien das Allermindeste, was die Kirche tun müsse. Wichtig seien darüber hinaus konkrete Hilfen von Kirchengemeinden für Flüchtlinge, insbesondere für illegal hier lebende Personen. Außerdem sei eine weitere Sensibilisierung von Politik und Öffentlichkeit für dieses Thema notwendig.