Goslar. Landesbischof Weber hat einen besseren Schutz für Flüchtlinge gefordert. Notwendig sei baldmöglichst ein Bleiberecht für Menschen, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben, unabhängig davon, ob sie bis zum 31. Dezember 2008 einen Bleiberechtsantrag gestellt haben. Zu seinem Bedauern hätten nur wenige Flüchtlinge einen solchen Antrag gestellt, wobei die Gründe dafür nur ansatzweise ermittelbar seien, sagte Weber am Donnerstag, 14. Mai, vor der braunschweigischen Landessynode in Goslar. Insgesamt seien bis Ende 2008 nur 7318 Anträge gestellt worden. Davon seien 3970 Aufenthaltserlaubnisse erteilt und 1262 Anträge abgelehnt worden. 1735 Anträge müssten noch entschieden werden.
Der Landesbischof warnte davor, dass Ende dieses Jahres viele Flüchtlinge abgeschoben werden müssten, die ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig erwirtschaften können: „Wie soll aber gerade dieser Personenkreis in Zeiten der Wirtschaftskrise zu einer stabilen wirtschaftlichen Situation kommen?" Vor allem Kinder seien betroffen. Die Kirche werde nicht nachlassen, sich dafür einzusetzen, dass Flüchtlinge in Deutschland eine Chance auf Integration und eine menschenwürdige Lebensperspektive erhalten.
Mit Blick auf die niedersächsische Härtefallkommission informierte der Landesbischof darüber, dass diese bis Ende Dezember vergangenen Jahres 159 Eingaben erhalten habe. Davon seien 127 zur Beratung angenommen und 31 entschieden worden. Daneben hätten 53 weitere Eingaben durch die Bleiberechtsregelung geklärt werden können, oder sie seien noch in einer entsprechenden Prüfung. 43 Eingaben befänden sich noch im Verfahren.
Der Bischof warnte in seinem Lagebericht vor der Landessynode außerdem vor den Risiken der Gentechnik. Es müsse genau geprüft werden, ob die landwirtschaftliche Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen ethisch wirklich verantwortbar sei. Aus christlicher Perspektive sei die Natur die Schöpfung Gottes und nicht vorhandenes Material, das Menschen egozentrisch und maßvergessen ausbeuten dürfen. Vor diesem Hintergrund sehe er auch die Beantragung von Bio-Patenten mit großer Sorge. Zu fragen sei, ob Gene nicht Teile der Schöpfung Gottes seien und darum keine neuen patentierbaren Erfindungen.
Anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Barmer Theologischen Erklärung (Mai 1934) erinnerte der Landesbischof an deren bleibende Bedeutung. Die Erklärung sei ein „wegweisendes Lehr- und Glaubenszeugnis". Sie habe sich gegen den Totalitarismus des Hitlerstaates und dessen heilsgeschichtliche Deutung gewendet. Zwar gehöre die Erklärung nicht zur Kategorie der Bekenntnisschriften, sie habe aber verbindende Kraft zwischen den evangelischen Kirchen gewonnen. Angesichts der Reformdebatte innerhalb des Protestantismus sei auch eine neue Diskussion über die Qualität der Barmer Theologischen Erklärung als Bekenntnisschrift wünschenswert, so Weber.
Lagebericht von Landesbischof Weber im Wortlaut
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14.05.2009
Kategorie: Pressestelle