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28.11.2007 Kategorie: Pressestelle

Sonderzahlung im Dezember

Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der Kirche erzielen Kompromiss für Angestellte

Hannover/Braunschweig. In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) vom 26. November 2007 haben sich die Vertreter der kirchlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Bereich der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen auf eine Sonderzahlung in Höhe von 30 Prozent eines Monatsbruttolohns geeinigt. Der Betrag wird mit dem Dezember-Gehalt ausgezahlt werden.

Darüber hinaus haben sich die Verhandlungspartner auf folgende Erklärung verständigt: „Ergänzend zu der heute beschlossenen Änderung der Dienstvertragsordnung beschließt die ADK:

1. Die beschlossene Sonderzahlung für 2007 ist Bestandteil des auszuhandelnden Gesamtpakets. 2. Sollte in den weiteren Verhandlungen eine Anwendung der Entgelt-Tabelle nach dem TV-L vereinbart werden, wird zugleich ein vereinfachtes Überleitungsverfahren vereinbart, das sich am Vorbild verein-fachter Überleitungsregelungen aus anderen Gliedkirchen der EKD orientiert. 3. Paragraph 18 TV-L findet keine Anwendung. Die Nichtanwendung ist Bestandteil des Gesamtpakets. Paragraph 18 TV-L enthält Regelungen über zusätzliche Leistungsentgelte."