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28.02.2008 Kategorie: Pressestelle

Ergebnisse bis Sommer

Arbeitgeber und Mitarbeitervertreter einigen sich auf zeitlichen Rahmen für Verhandlungen

Hannover/Braunschweig. In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am 27. Februar haben sich die Mitarbeiterverbände und die kirchlichen Arbeitgeber auf einen zeitlichen Rahmen für die weiteren Verhandlungen über die künftige Tarifstruktur für die Beschäftigten in den drei Kirchen in Braunschweig, Hannover und Oldenburg verständigt. Beide Seiten haben das Ziel, die Verhandlungen bis zum Sommer abzuschließen, damit dann die erforderliche Umstellung vorbereitet werden kann.
Die Verhandlungspartner haben den Arbeitsausschuss damit beauftragt, einzelne Verhandlungspakete schnell zu bearbeiten und dann jeweils der ADK zur Beschlussfassung vorzulegen. Es ist vereinbart worden, Unterlagen und Ergebnisse der Verhandlungen aus dem Ausschuss nur dann zu veröffentlichen, wenn beide Seiten ausdrücklich zugestimmt haben.
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.

Vertritt mit ver.di und anderen die Mitarbeitenden in der Kirche: Verband Kirchlicher Mitarbeiter (VKM).