Wolfenbüttel/Braunschweig. Die braunschweigische Landessynode hat die Bundesregierung aufgefordert, Beihilfen zur Beschaffung von Schulmaterial in die Hartz-IV-Regelleistungen aufzunehmen. Nur so könne der Kinderarmut in Deutschland sachgerecht entgegen gewirkt werden. Zugleich bittet die Landessynode Propsteien und Kirchengemeinden, Stiftungen, Landkreise und Kommunen zur Überbrückung der akuten Situation Projekte zu unterstützen und Schulkostenfonds aufzulegen, die die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit dem notwendigen Material sichern. Als Beispiel könne der Braunschweiger Schulkosten-Fonds dienen, sagte Domprediger Joachim Hempel bei der jüngsten Tagung der Synode am Samstag, 7. Juni, in Wolfenbüttel. Dieser umfasse mittlerweile private Spendenmittel von mehr als einer Million Euro.
Sowohl Hempel als auch Landesbischof Weber zeigten sich allerdings überzeugt, dass die Beschaffung von Schul- und Lernmittel keine Aufgabe der Kirche oder privater Initiativen sein könne. Dadurch sei keine nachhaltige Hilfe möglich. Vielmehr sei der Bund in der Pflicht, verbindliche Regelungen zu schaffen und eine dauerhafte Finanzierung sicher zu stellen. Hempel und Weber kritisierten vor diesem Hintergrund einen Hilfsfonds von einer Million Euro, den die hannoversche Landeskirche zur Unterstützung armer Kinder aufgelegt hat. Ein solcher Fonds trage dazu bei, dass sich Bundesregierung und Bundestag ihrer Verantwortung für die Armutsbekämpfung entziehen.